VfGH hebt Abschöpfung des IAF auf!

Die Zahlungen des Insolvenz-Ausfallgeld-fonds an die Pensionsversicherungsanstalt und an die SVA der gewerblichen Wirtschaft waren verfassungswidrig. Mit der Absenkung des Beitragssatzes ist zu rechnen!

Der VfGH hat (Entscheidung liegt derzeit noch nicht vor) die Abschöpfungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds als verfassungswidrig aufgehoben. Die Abschöpfungen betrafen die Zahlungen an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherung (2 Milliarden Schilling) und an die SVA der gewerblichen Wirtschaft (3,7 Milliarden Schilling). Der VfGH hat zur Reparatur des Gesetzes eine Frist bis zum 30. November 2006 gesetzt.

Als besonders "kreativ" war der VfGH bezüglich der Anlassfallwirkung. Als Anlassfälle gelten nur jene, die vor dem Prüfungsbeschluss des VfGH (vor Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahren) vom März 2005 eine Beschwerde eingereicht hatten. Die Mehrzahl der eingebrachten Beschwerden werden wohl nicht darunter fallen.

Es wird auch erwartet, dass der Beitragssatz des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds mit 1. Jänner 2006 gesenkt wird.

 

 

  

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