Ferialpraktikanten nur mehr unfallversichert!
Ferialpraktikanten sind seit 1. September 2005 nicht mehr zur Sozialversicherung anzumelden!
Bisher waren Ferialpraktikaten zur Sozialversicherung anzumelden. Diese Verpflichtung entfällt rückwirkend ab 1. September 2005. Dies tritt allerdings nur auf ein echtes unentgeltliches Ferialpraktikum zu. Siehe dazu ausführlich NÖGKK.
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