Neue Meldebestimmungen im ASVG (wieder einmal)
Für Dienstgeber, die Dienstnehmer im Burgenland beschäftigen, gibt es ab 1. Jänner 2006 neue Meldebestimmungen!
Nachdem die Meldebestimmungen im ASVG bereits seit Anfang Jänner 2005 immer wieder geändert werden sollten (die gesetzliche Regelung besteht ja bereits seit 1. Jänner 2005) dürfte sich nun eine endgültige Version abzeichnen:
Mit 1. Jänner 2006 werden alle burgenländischen Dienstgeber (erinnert mich an die ecard-Testphase im Burgenland) in einem Feldversuch die neuen Meldebestimmungen "ausprobieren" (genauer gesagt: all jene Arbeitgeber die Arbeitnehmer im Burgenland beschäftigten). Die Anmeldung muss spätestens bei Arbeitsantritt erfolgen (nicht wie geplant bis spätestens 24 Uhr). Der Dienstgeber kann dann die Anmeldeverpflichtung in zwei Schritten durchführen. Ab 1. Jänner 2007 sind dann von alle Dienstgebern bundesweit die neuen Meldebestimmungen einzuhalten. Bei den Anmeldungen bis 31.12.2005 ändert sich nichts an der 7-tätigen Frist!
Siehe dazu NÖGKK.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.