IESG und VfGH-Beschwerde

Wie auf der Homepage des VwGH (www.vfgh.gv.at) zu entnehmen war, wurden heute die ersten Beratungen zur Verfassungswidrigkeit/Rechtmäßigkeit der beiden Zahlungen des Insolvenzentgeltsicherungsfonds begonnen. Falls der VfGH nicht die Wirkungen ausweitet, hat es keinen Sinn mehr eine VfGH-Beschwerde (übrigens 1.800 Beschwerden sind bereits anhängig) einzubringen.

Kommentare (0)