IESG und VfGH-Beschwerde
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 27.09.2005
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Wie auf der Homepage des VwGH (www.vfgh.gv.at) zu entnehmen war, wurden heute die ersten Beratungen zur Verfassungswidrigkeit/Rechtmäßigkeit der beiden Zahlungen des Insolvenzentgeltsicherungsfonds begonnen. Falls der VfGH nicht die Wirkungen ausweitet, hat es keinen Sinn mehr eine VfGH-Beschwerde (übrigens 1.800 Beschwerden sind bereits anhängig) einzubringen.
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