Auswahl der MV-Kassa - beschleunigtes Verfahren

Arbeitgeber, die keine MV-Kasse auswählen, bekommen diese zugewiesen!

Das BMVG trat vor mehr als zwei Jahren in Kraft und wurde heuer im Sommer novelliert. 1,3 Mio Arbeitnehmer sind bereits im neuen System "untergebracht". Dazu kommen noch 19.000 Übergangsfälle (meines Erachtens eigentlich sehr wenige). In der Praxis tritt immer wieder das Problem auf, dass Dienstgeber keine MV-Kasse auswählen und daher die Gelder bei der GKK "geparkt" bleiben. Mit der Novelle zum BMVG (BGBl. I 36/2005), die mit 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, kommt es nun zu einer zwangsweisen Zuweisung einer MV-Kasse. Hat der Dienstgeber keinen Beitrittsvertrag abgeschlossen, so beginnt das Zuweisungsverfahren. Der Dienstgeber bekommt in diesem Fall vom Hauptverband der österreichischen SV-Träger eine MV-Kasse zugewiesen, wenn der Dienstgeber innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Anmeldung eines Beschäftigten zum BMVG keinen Vertrag mit einer MV-Kasse abgeschlossen hat. Die Zuweisung erfolgt anhand eines bestimmten Schlüssels, der sich nach den Marktanteilen richtet.

 

BGBl. I 36/2005

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