Personalverrechnung für Lehrpersonal etc. an Universitäten
Wie werden Universitätsmitarbeiter und Vortragende abgerechnet?
In der SWK Ausgabe 19/2005 war ein interessanter Beitrag von Bernold/Wojta über die Lohnverrechnung für Universitätsmitarbeiter sowie Vortragende, Lehrende und Unterrichtende an Universitäten.
Laut den Aussagen der Autoren werden Universitätsmitarbeiter seit 1. Jänner 2004 direkt über die Universitäten (und nicht mehr über die einzelnen Institute) als Dienstnehmer abgerechnet (§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG). Die Universität hat nun Dienstgebereigenschaft. Dies gilt auch für Vortragende und Lehrende aufgrund der Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 5 EStG. Der Dienstgeberbeitrag (DB) fällt ebenfalls an. Im Bereich der Sozialversicherung sind die oben angeführten Personen bei der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) - mit Ausnahme der geringfügigen Beschäftigten - versichert. Kommunalsteuer fällt aufgrund der Ausnahmeregelung im § 3 Abs 3 KommStG nicht an.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.