Zukunftssicherung bei Reduzierung des Bezuges im KV

Zukunftssicherung und Reduzierung des Bezuges!

In den KV der Österreichischen Bundesforste AG soll folgende Änderung bezüglich Zukunftssicherung eingebaut werden:

"Bei Angestellten, für die Aufwendungen für die Zukunftssicherung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG getätigt werden, vermindert sich das Entgelt um € 300,--".

Es stellt sich hier die Frage, ob die Dotierung der Zukunftssicherung beitragsfrei gestellt werden kann?

Im Referentenbesprechungsprotokoll vom 5. April 2005 ist nachzulesen, dass keine Beitragsfreiheit gegeben ist, da es sich um einen Missbrauch handelt, weil das Anspruchsprinzip umgangen wird. Außerdem erfolgt die Zahlung für die Zukunftssicherung nicht durch den Dienstgeber, wie dies aufgrund der Gesetzestextierung für die Beitragsfreiheit notwendig wäre.

 

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