Sozialversicherung-Änderungsgesetz 2005 in Begutachtung
Sozialversicherung-Änderungsgesetz 2005 in Begutachtung!
Mit dem 9. August 2005 ist das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 in Begutachtung gegangen. U.a. werden dabei folgende Themen behandelt:
- Ausnahme der Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten von der Vollversicherung nach dem ASVG;
- Schaffung einer begünstigenden Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige;
- Klarstellungen bezüglich der Rechtsstellung der Mitglieder der Controllinggruppe und der Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich;
- Verpflichtung zur Meldung der Adresse der letzten Arbeitsstätte via Lohnzettel;
- Klarstellung, dass auch grenzüberschreitende Meldungen und Beitragsentrichtungen weiterhin grundsätzlich durch den Dienstgeber zu erfolgen haben;
- Ergänzung der Regelung über die Bemessungsgrundlage für Personen, die infolge Krankengeldbezuges aus der Selbstversicherung nach § 19a ASVG in der Pensionsversicherung teilversichert sind;
- Ermöglichung der Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung;
- Adaptierungen der Bestimmungen über die Mehrfachversicherung;
- Klarstellungen bezüglich der Beitragsgrundlage für Weiterversicherte in Anpassung an das Pensionskonto;
- Adaptierung der Beitragsregelung bezüglich der nachträglichen Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung und Transferierung der Risikozuschlagsvorschrift in das Übergangsrecht;
- Neudefinition des Schulbegriffes in Bezug auf das Europarecht;
- Klarstellungen hinsichtlich der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehr-lingsgeburten;
- Ergänzung der Bestimmung über die Wirksamkeit von Pensionsversicherungsbeiträgen, die durch die öffentliche Hand zu entrichten sind;
- Streichung der Bestimmungen über den Wegfall der Invaliditätspension (Berufsunfähigkeits-, Er-werbsunfähigkeitspension) nach erfolgreicher Rehabilitation;
- Abstellen auf die Gesamtbemessungsgrundlage für das Höchstausmaß der Pensionsleistung;
- Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension auf die letzten fünf Jahre vor dem Todeszeitpunkt und Berücksichtigung der Administrativpensionen bzw. einer Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung;
- Stärkung der Stellung des Beirates des Hauptverbandes bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an den Sitzungen der Verwaltungskörper;
- Anpassung der Bestimmungen über den Erwerb von Versicherungszeiten bei Gewährung von strafrechtlichen Entschädigungen an das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005;
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für (automationsunterstützte) Datenauskünfte durch die Sozialversicherung an die Länder;
- Klarstellung, dass auch unselbständige Erwerbstätigkeiten beim Tätigkeitsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit zu berücksichtigen sind;
- Erweiterung des Kataloges der im Rahmen der Begünstigungsbestimmungen für Langzeitversicherte als Beitragszeiten zu wertenden Ersatzmonate um die sogenannten „Ausübungsersatzzeiten“;
- Ermöglichung der Zurechnung von Beitragsgrundlagenteilen aus bäuerlicher Nebentätigkeit zugunsten mitarbeitender Angehöriger;
- Erweiterung des Schwerarbeitsbegriffes um Berufstätigkeiten von schwerstbehinderten Personen;
- Klarstellung in Bezug auf die Berechnung der Korridorpension für Über-50-Jährige;
- Zitierungsanpassungen und redaktionelle Bereinigungen.
Das Ende der Begutachtung ist am 7.9.2005!
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