Sozialversicherung-Änderungsgesetz 2005 in Begutachtung

Sozialversicherung-Änderungsgesetz 2005 in Begutachtung!

Mit dem 9. August 2005 ist das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 in Begutachtung gegangen. U.a. werden dabei folgende Themen behandelt:

  • Ausnahme der Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten von der Vollversicherung nach dem ASVG;
  • Schaffung einer begünstigenden Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige;
  • Klarstellungen bezüglich der Rechtsstellung der Mitglieder der Controllinggruppe und der Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich;
  • Verpflichtung zur Meldung der Adresse der letzten Arbeitsstätte via Lohnzettel;
  • Klarstellung, dass auch grenzüberschreitende Meldungen und Beitragsentrichtungen weiterhin grundsätzlich durch den Dienstgeber zu erfolgen haben;
  • Ergänzung der Regelung über die Bemessungsgrundlage für Personen, die infolge Krankengeldbezuges aus der Selbstversicherung nach § 19a ASVG in der Pensionsversicherung teilversichert sind;
  • Ermöglichung der Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung;
  • Adaptierungen der Bestimmungen über die Mehrfachversicherung;
  • Klarstellungen bezüglich der Beitragsgrundlage für Weiterversicherte in Anpassung an das Pensionskonto;
  • Adaptierung der Beitragsregelung bezüglich der nachträglichen Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung und Transferierung der Risikozuschlagsvorschrift in das Übergangsrecht;
  • Neudefinition des Schulbegriffes in Bezug auf das Europarecht;
  • Klarstellungen hinsichtlich der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehr-lingsgeburten;
  • Ergänzung der Bestimmung über die Wirksamkeit von Pensionsversicherungsbeiträgen, die durch die öffentliche Hand zu entrichten sind;
  • Streichung der Bestimmungen über den Wegfall der Invaliditätspension (Berufsunfähigkeits-, Er-werbsunfähigkeitspension) nach erfolgreicher Rehabilitation;
  • Abstellen auf die Gesamtbemessungsgrundlage für das Höchstausmaß der Pensionsleistung; 
  • Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension auf die letzten fünf Jahre vor dem Todeszeitpunkt und Berücksichtigung der Administrativpensionen bzw. einer Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung;
  • Stärkung der Stellung des Beirates des Hauptverbandes bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an den Sitzungen der Verwaltungskörper;
  • Anpassung der Bestimmungen über den Erwerb von Versicherungszeiten bei Gewährung von strafrechtlichen Entschädigungen an das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005;
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für (automationsunterstützte) Datenauskünfte durch die Sozialversicherung an die Länder;
  • Klarstellung, dass auch unselbständige Erwerbstätigkeiten beim Tätigkeitsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit zu berücksichtigen sind;
  • Erweiterung des Kataloges der im Rahmen der Begünstigungsbestimmungen für Langzeitversicherte als Beitragszeiten zu wertenden Ersatzmonate um die sogenannten „Ausübungsersatzzeiten“;
  • Ermöglichung der Zurechnung von Beitragsgrundlagenteilen aus bäuerlicher Nebentätigkeit zugunsten mitarbeitender Angehöriger;
  • Erweiterung des Schwerarbeitsbegriffes um Berufstätigkeiten von schwerstbehinderten Personen;
  • Klarstellung in Bezug auf die Berechnung der Korridorpension für Über-50-Jährige;
  • Zitierungsanpassungen und redaktionelle Bereinigungen.

    Das Ende der Begutachtung ist am 7.9.2005!

 

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