Durch Formalversicherung im ASVG entsteht noch keine AlV-Pflicht
Keine Formalversicherung im AlVG trotz Formalversicherung im ASVG!
Die Formalversicherung im § 21 ASVG hat grundsätzlich die gleichen Rechtswirkungen wie eine Pflichtversicherung. Dem AlVG ist der Begriff der Formalversicherung unbekannt. Somit kann keine Formalversicherung nach AlVG trotz bestehender Formalversicherung gemäß ASVG entstehen (VwGH vom 17.10.2004, 2002/08/0068).
Volltext 17.10.2004, 2002/08/0068
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