Lichttechniker bei einer Konzerttournee
Bei der Tätigkeit als Lichttechniker kann ein echtes Dientverhältnis vorliegen.
Der VwGH hat am 20.4.2005 (2002/08/0222) bezüglich der Versicherungspflicht eines Lichttechnikers entschieden, der im Rahmen einer Konzerttournee für die einzelnen Konzerte die Lichtanlage aufbauen und die Scheinwerfer einstellen musste. Er unterlag den Weisungen und war auch zeitlich gebunden. Weiters wurden die Betriebsmittel vom Konzertveranstalter zur Verfügung gestellt. Eine Vertretungsmöglichkeit war nicht gegeben.
Der VwGH hat nicht ganz überraschend entschieden, dass kein "Werklieferungsvertrag" sondern ein echtes Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG vorliege.
Volltext (VwGH 20.4.2005, 2002/08/0222)
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