Verspäteter Leistungsbeginn in der KV bei den neuen Selbständigen ist verfassungswidrig!
Kein Rückwirken in der Krankenversicherung bei den neuen Selbständigen ist verfassungswidrig!
Wie bereits in der News vom 25.5.2005 (http://www.sv-beratung.at/news_detail.asp?NewsID=633http://www.sv-beratung.at/news_detail.asp?NewsID=633 ) vermutet wurde, ist der verspätete Leistungsbeginn in der Krankenversicherung bei den neuen Selbständigen (§ 54 zweiter Satz GSVG) verfassungswidrig. Der VfGH hat dies mit dem Erkenntnis vom 22.6.2005 (G 177/04-8) entschieden. (Quelle: BGBl. I 74/2005)
Einen besonderen Dank für diese Info an Mag. Ernst Patka!
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