Beitragspflicht für Kilometergelder von freien Dienstnehmern - Nachtrag!
Beitragspflicht für Kilometergelder von freien Dienstnehmern!
Wie bereits vor einigen Wochen berichtet, sind Kilometergelder, die der Dienstgeber seinen freien Dienstnehmern für Fahrten zwischen "Unternehmenssitz" und der vereinbarten Arbeitsstätte bezahlt, als beitragspflichtig (abzüglich der fiktiven Kosten des Massenbeförderungsmittels) gemäß § 49 ASVG anzusehen.
Der Leitsatz führt folgendes aus:
Der Entgeltsregelung des § 49 ASVG ist zu entnehmen, daß
grundsätzlich alle dem § 49 Abs 1 ASVG entsprechenden
Geldbezüge und Sachbezüge ohne Bedachtnahme auf die Art der
Verwendung durch den Dienstnehmer (hier: Kosten für Fortbildung
und Weiterbildung) zum Entgelt zählen, es sei denn, daß sie
unter einen der taxativ aufgezählten Ausnahmetatbestände des
§ 49 Abs 3 ASVG fallen, für die aber ihre ausdrückliche Widmung
seitens des Dienstgebers zu den dort angefühgrten Zwecken
wesentlich ist (Hinweis E 17.12.1991, 90/08/0225 und E
20.10.1992, 90/08/0185).
Nachstehend finden Sie das Judikat im Volltext!
Volltext VwGH 15.3.2005, 2001/08/0176
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.