KM-Gelder und freie Dienstnehmer - Kein Rückwirken vor dem 1. Mai 2005
Wie gehen die GKK bezüglich der Entscheidung des VwGH zum freien Dienstnehmer und Kilometergelder vor?
Wie bereits vor einigen Tagen auf unserer Homepage nachzulesen war, hat der VwGH am 15.3.2005 (2001/08/0176) bezüglich der Kilometergelder und freien Dienstnehmer entschieden. Wie wir nun aus guter Quelle erfahren haben, werden die Gebietskrankenkassen voraussichtlich nur Fälle ab 1. Mai 2005 aufgreifen. Dh. Kilometergelder, die an freie Dienstnehmer vor dem 1. Mai 2005 ausbezahlt wurden, werden voraussichtlich bei Beitragsprüfungen aufgrund dieses Judikates nicht aufgegriffen.
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