Doch kein IESG-Zuschlag für leitende Angestellte?
Sind IESG-Beiträge für leitende Angestellte abzuführen?
Wie bereits vor einigen Monaten in der SV-Beratung dargestellt wurde, haben leitende Angestellte aufgrund der Insolvenz-Richtlinie (RL 80/987/EWG) Anspruch auf Insolvenz-Ausfallsgeld. Einige GKK´s haben seit 1. Jänner 2005 für leitende Angestellte, z.B. für Prokuristen, IESG-Zuschläge eingehoben. Diese Vorgangsweise wurde auch in diversen Dienstgeberinformationen dargestellt. Wie ich im Rahmen von einigen Vorträgen von Seminarteilnehmern erfahren habe, haben nun einige GKK´s wieder einen Rückzieher gemacht und die bezahlten IESG-Beiträge wieder zurückbezahlt, da aufgrund einer Stellungnahme des BMWA die Meinung vertreten wird, dass für leitende Angestellte kein IESG-Zuschlag zu entrichten ist. Die Neuregelung nach dem IESG wird erst dann vorliegen, wenn die - zur Begutachtung ausgeschickte - Novelle zum IESG beschlossen wird. Voraussichtlich ab 1. Jänner 2006 wird dann auch die Beitragspflicht nach dem IESG entstehen.
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