Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 im Entwurf!
Das 1. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 liegt im Entwurf vor.
Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 liegt im Entwurf vor. Die Begutachtungsfrist endet am 27.4.2005. Folgende Änderungen/Neuerungen werden im Gesetz enthalten sein:
- Einführung einer Vollversicherung nach dem ASVG für Teilnehmer an Umschulungsaktionen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation im GSVG und BSVG
- Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze im B-KUVG nach dem Muster des ASVG
- Ergänzung der VO-Ermächtigung des HV betreffend Einhebung eines Service-Entgelts durch den KV-Träger
- Beendigung der KV für KBG-Bezieherinnen mit dem letzten Bezugstag
- Erweiterung der UV für Schüler auf Tage der außerschulischen individuellen Berufsorientierung
- Diverse Änderungen im BSVG
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.