Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 im Entwurf!

Das 1. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 liegt im Entwurf vor.

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005 liegt im Entwurf vor. Die Begutachtungsfrist endet am 27.4.2005. Folgende Änderungen/Neuerungen werden im Gesetz enthalten sein:

  • Einführung einer Vollversicherung nach dem ASVG für Teilnehmer an Umschulungsaktionen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation im GSVG und BSVG
  • Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze im B-KUVG nach dem Muster des ASVG
  • Ergänzung der VO-Ermächtigung des HV betreffend Einhebung eines Service-Entgelts durch den KV-Träger
  • Beendigung der KV für KBG-Bezieherinnen mit dem letzten Bezugstag
  • Erweiterung der UV für Schüler auf Tage der außerschulischen individuellen Berufsorientierung
  • Diverse Änderungen im BSVG

 

Entwurf SRÄG 2005

Kommentare (0)