-Optionsproblematik- im GSVG
Bindefrist in der gewerblichen KV-Optionsregelung.
Mit 1. Jänner 2002 wurde die Neuregelung zur "Option" in der GSVG-Krankenversicherung eingeführt. Die Versicherten können seit ca. Anfang 2003 aus zwei verschiedenen zusätzlichen (zur Höherreihung) Optionen wählen. In der Praxis sieht man jedoch immer wieder, dass die Tragweite der Option nicht berücksichtigt wird. Wird die Option abgeben, so ist diese grundsätzlich bis Ende des jeweiligen Folgejahres bindend. Optiert daher ein "Geldleistung" für € 2,-- pro Monat in die Sachleistung (Krankenscheine), so kann dies im folgenden Jahr dazu führen, dass er, falls er nicht mehr als Geldleister sondern als Sachleister eingestuft wird, die große Option für ambulante Leistungen in der Höhe von monatliche € 62,16 zu bezahlen hat. Da die vorläufige BMGL anhand des adaptierten ESt-Bescheides vor drei Jahren gebildet wird, kann jedoch relativ leicht die Auswirkung (Geld- oder Sachleister) berechnet werden.
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