Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung nun verfügbar!
Die VO zum Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ist im BGBl. II 64/2005 vom 7. März 2005 enthalten.
Mit 1. Jänner 2005 ist eine neue Regelung bezüglich eines Zuschusses für Krankenstände ab dem 11. Tag in Kraft getreten (siehe dazu § 53b ASVG). Die näheren Regelungen dazu sowie zur bereits seit längerem bestehenden Regelung für Arbeits- und Freizeitunfälle finden sich in der am 7. März 2005 veröffentlichten Verordnung.
Entgeltfortzahlung-Zuschussverordnung
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