E-card und Krankenschein!
Burgenländer mit einer e-card benötigen keinen Krankenschein!
Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, läuft derzeit in Burgenland ein Probetrieb zur e-card. Personen, die persönlich ihre e-card beim Vertragspartner vorlegen und dieser Partner die technische Einrichtung zur Prüfung der Anspruchsberechtigung im Wege der technischen Infrastruktur der e-card durchführen kann, benötigen keinen Krankenschein. Dies gilt rückwirkend mit 28. Februar 2005 bis 29. Mai 2005. Allerdings nur in den Bezirken Eisenstadt, Rust, Eisenstadt-Umgebung und Neusiedl am See.
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