geplante Änderungen im IESG für Geschäftsführer und leitende Angestellte

Mit einer Änderung des IESG sollen nun auch handelsrechtliche Geschäftsführer, die als Dienstnehmer tätig sind, und leitende Angestellte in das IESG einbezogen werden.

Der Ministerialentwurf zur Änderung des IESG sieht u.a. folgendes vor:

  • Handelsrechtliche Geschäftsführer, die als Dienstnehmer in einer GmbH tätig sind, sollen in den Anwendungsbereiches des IESG fallen. Keine IESG-Anwendbarkeit gibt es für handelsrechtliche Geschäftsführer, die nicht als Dienstnehmer tätig sind. Die Einbeziehung soll mit 1. Oktober 2005 in Kraft treten. 
  • Leitende Angestellte sollen ebenfalls in den Geltungsbereich des IESG fallen. Die Einbeziehung soll rückwirkend mit 1. Mai 1995 erfolgen.
  • Für beide Personengruppen sind ab der Beitragsperiode 2006 IESG-Beiträge zu zahlen.

(Ministerialentwurf vom 1. Februar 2005, 245/ME Nr 22. GP)

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