Ausstellung der Krankenscheine ab Jänner 2005

Keine Änderung bei der Praxis der Ausstellung der Krankenscheine im Jahr 2005!

Im Laufe des Jahres 2005 werden bundesweit die e-cards als Ersatz des Krankenscheines flächendeckend eingeführt. Bis Ende 2005 werden alle Versicherten und Angehörigen die e-card erhalten, sowie alle Arztpraxen mit den entsprechenden Geräten ausgestattet sein.

Für die Dienstgeber ergeben sich auch für 2005 grundsätzlich keine Änderungen bezüglich der Ausstellung der Krankenscheine und der Einhebung der Krankenscheingebühr. Der Dienstgeber hat weiterhin für den Versicherten bzw. seinen Angehörigen nach den bisherigen Regelungen die Krankenscheine auszustellen, die Krankenscheingebühr einzuheben und an den Krankenversicherungsträger zu zahlen.

Die Verpflichtung für den Dienstgeber zur Ausstellung der Krankenscheine entfällt erst mit Beginn des Jahres 2006.

(Quelle: DG-Information, SGKK, Dezember 2004)

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