Neue KV-Beitragssätze im ASVG ab 1. Jänner 2005
Ab 1. Jänner 2005 gelten neue KV-Beitragssätze im Bereich des ASVG.
Aufgrund des "Gesundheitspaketes" gilt ab 1. Jänner 2005 ein um 0,1%-Punkte erhöhter Krankenversicherungsbeitrag. Dieser wird auf den Dienstgeber und Dienstnehmer in gleichen Teilen aufgeteilt.
Die wichtigsten KV-Beiträge ab 1. Jänner 2005 lauten daher:
- Angestellter: 7,50% Gesamt - 3,75% DNA - 3,75% DGA
- Arbeiter, Lehrlinge, Heimarbeiter: 7,50% Gesamt - 3,95% DNA - 3,55% DGA
- Freie DN: 7,10% Gesamt - 3,60% DNA - 3,50% DGA
- Landarbeiter: 7,50% Gesamt - 3,80% DNA - 3,70% DGA
- Sonstige Vollversicherte: 7,50% Gesamt - 3,80% DNA - 3,70% DGA
- Dienstnehmer, die der EFZ nach dem ABGB unterliegen: 7,50% Gesamt - 3,95% DNA - 3,55% DGA
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