SVA zahlt Heizkostenzuschuss
Die SVA der gewerblichen Wirtschaft zahlt aus dem Unterstützungsfonds zur bestimmte gewerblich Versicherte einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 100,--.
Aktive Versicherte und Gewerbepensionisten der SVA, die von der Rezeptgebühr befreit sind, erhalten aus dem Unterstützungsfonds eine Einmalzahlung als Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 100,--. Für die Auszahlung ist kein Antrag erforderlich, der Zuschuss wird Mitte Dezember auf das Konto oder per Post überwiesen.
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