Erhöhung der Sachbezugsgrenze für Firmenpkw mit Privatnutzung
Erhöhung der Höchstgrenze des Sachbezugswertes ab 1. Jänner 2005!
Mit 1. Jänner 2005 wird die Angemessenheitsgrenze für die Anschaffungskosten von PKW- und Kombis von derzeit € 34.000,-- auf € 40.000,-- angehoben. Allerdings steigt im gleichen Ausmaß die Höchstgrenze des Sachbezugswertes für die PKW-Privatnutzung von derzeit € 510,-- auf € 600,--. Dies gilt natürlich auch für das SV-Recht.
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