Nachweis von Dienstreisen
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 05.11.2004
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Wie erfolgt der Nachweis von Dienstreisen?
Die NÖGKK hat nun zum Judikat (21.4.2004, 2001/08/0147) bezüglich dem Nachweis von Dienstreisen Stellung genommen:
Zur Frage "Wie werden Dienstreisen bzw. Reisekosten nachgewiesen" hat der VwGH bereits öfter Stellung genommen (zuletzt in seinem Erkenntnis vom 21.4.2004, Zahl 2001/08/0147). | |
Grundsatz ist, dass für jede einzelne Dienstreise entsprechende Belege zu erbringen sind. Beim Ersatz der Reisekosten durch Pauschalbeträge gemäß § 26 Z 4 EStG ist ein Nachweis durch "Belege dem Grunde nach" notwendig. Nur mit einwandfreien Nachweisen belegte Reisekostenentschädigungen sind steuerfrei. Die Korrektheit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit problemlos nachzuprüfen und vor allem aus Lohn-, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. "Nachweise dem Grunde nach" dokumentieren, dass überhaupt eine Dienstreise vorliegt und die dafür gewährten pauschalen Tagesgelder die je nach Dauer der Dienstreise bemessenen Tagesgelder des § 26 Z 4 EStG nicht überschreiten. Dies ist zumindest durch Datum, Dauer, Ziel und Zweck der einzelnen Dienstreise darzulegen und durch entsprechende Aufzeichnungen zu belegen.
Ein "Nachweis dem Grunde nach" liegt erst dann vor, wenn neben dem Nachweis einer einzelnen tatsächlich angetretenen Reise auch insbesondere deren genaue Dauer belegt werden kann. Für die Gewährung von Nächtigungsgeldern sind zudem grundsätzlich einwandfreie Nachweise der tatsächlich erfolgten Nächtigung erforderlich. |
(Quelle: "dienstgeber INFO", Nr.3/November 2004) |
Dienstgeberinfo November 2004
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