Arbeitslosengeldanspruch bei Tätigkeit als Liquidator
Kann ein Liquidator Arbeitslosengeld beziehen?
Wird ein Geschäftsführer nach Beendigung seiner Tätigkeit (es wurde über das Vermögen der GmbH der Konkurs angemeldet) als Liquidator der GmbH eingesetzt, so liegt keine Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses vor. § 12 Abs 1 AlVG setzt voraus, dass der Vertrag und die beideseitigen Hauptpflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis erloschen sind.
(Quelle: VwGH 26.5.2004, 2001/08/0119)
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.