Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2005
Ab 1. Jänner 2005 gibt wie jedes Jahr neue Geringfügigkeitsgrenzen bzw. Höchstbeitragsgrundlagen.
Laut Info des Hauptverbandes sollen im nächsten Jahre voraussichtlich folgende Werte im ASVG gelten:
- tägliche Höchstbeitragsgrundlage € 121,--
- monatliche Höchstbeitragsgrundlage € 3.630,--
- tägliche Geringfügigkeitsgrenze € 24,84
- monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 323,46
Die Aufwertungszahl wird voraussichtlich 1,023 betragen.
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