Pensionsharmonisierung - Teil 10: Senkung des Pensionsdeckels

Der Pensionsdeckel wird von 10 auf 5% abgesenkt!

Mit der Pensionsreform 2003/2004 wurde unter anderem auch eine Regelung eingeführt, dass der Maximalverlust Alt- auf Neurecht 10% nicht übersteigen darf. Diese Regelung soll mit der Pensionsharmonisierung insofern geändert werden, dass die Deckelung im Jahre 2004 5% beträgt und in den Folgejahren um jeweils 0,25%-Punkte angehoben wird (im Jahre 2024 beträgt der Deckel dann wieder 10%). Bereits - nach dem Neurecht 2004 - zuerkannte Pension im Jahre 2004 sind daher auch neu zu berechnen.

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