Pensionsharmonisierung - Teil 9: Entfall der Höherversicherung bei Mehrfachversicherung
Die Höherversicherung aus einer Mehrfachversicherung wird mit 1. Jänner 2005 abgeschafft!
Im § 70 ASVG (gilt auch für analoge Regelungen im GSVG, BSVG, etc) ist vorgesehen, dass bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage im Bereich der Pensionsversicherung entweder die Rückerstattung der Pensionsversicherungsbeiträge von pauschal 11,4% erfolgt oder die Beiträge in die Höherversicherung dotiert werden können. Mit 1. Jänner 2005 wird die Möglichkeit der Dotierung der Überschreitungsbeiträge in die Höherversicherung entfallen.
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