Anerkennung von Dienstreisen auch ohne Beleg möglich?
Werden vom Unternehmer bei einer GPLA-Prüfung Belege zu einer vorhandenen Reisekostenaufstellung nicht beigestellt, so unterliegen die ausbezahlten Diäten der Beitrags- und Lohnsteuerplicht.
Der VwGH hat in einem Erkenntnis (21.4.2004, 2001/08/0147) entschieden, dass trotz Vorlage einer Aufstellung von Reisekosten (Datum, Beginn, Ende, Ausgangs- und Zielpunkt, Kilometeranzahl), diese als beitragspflichtig bzw. lohnsteuerpflichtig anzusehen sind, falls keine Belege oder Aufzeichnungen beigebracht werden, auf deren Grundlage eine solche Aufstellung allenfalls angefertigt worden ist.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.