Neue Regelung des UV-Beitrages für Selbständige

Jährlicher Unfallversicherungsbeitrag für Selbständige wird ab 1. Jänner 2005 auch aliquotiert.

Mit dem SRÄG 2004 wurde u.a. auch eine Neuregelung des Unfallversicherungsbeitrages beschlossen. Diese war bisher ein jährlicher unteilbarer Beitrag. Mit der Neuregelung wird dieser bei unterjährigem Beginn/Ende der Pflichtversicherung nur mehr aliquot eingehoben. Der monatliche Beitrag beträgt € 6,93. Die Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

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