Neue Berechnungsweise der Witwen(r)pension (2. SVÄG 2004)

Mit dem 2. SVÄG 2004 soll es zu einer Neuberechnung der Witwen(r)pension kommen.

Der VfGH hat mit dem Erkenntnis vom 27. Juni 2003 (G 300/02) die Bestimmungen über die Berechnungsweise der Witwen(r)pension im ASVG, GSVG und BSVG als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft.

Die neue Regelung, die ab 1. Juli 2004 in Kraft treten soll, sieht vor, dass für die Höhe der Witwen(r)pension zukünftig die Relation der Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehegatten im letzten Kalenderjahr vor dem Zeitpunkt des Todes des (der) Versicherten heranziehen ist. Die Bandbreite bleibt weiterhin ziwsichen 0 und 60% der fiktiven Pension des (der) Verstorbenen.

Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.

 

2. SVÄG Gesetztestext

2. SVÄG Erläuterungen

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