SV-Zusatzabkommen zwischen Ö und den Philippinen

Durch ein Zusatzabkommen zwischen Österreich und den Philippinen wird der Anwendungsbereich des SV-Abkommens um die Krankenversicherung erweitert. Weiters gibt es eine Änderung im Bereich der Mitarbeiterentsendung sowie im Bereich der Pensionsversicherung.

Durch ein Zusatzabkommen zwischen Österreich und den Philippinen werden folgende Änderungen betreffen der Sozialen Sicherheit mit den Philippinen geändert:

  • Die maximale Dauer von Entsendungen wird von 24 auf 60 Monate erhöht.
  • Die Bestimmungen über die Soziale Sicherheit werden nun auch auf die Krankenversicherung ausgedehnt (bisher nur UV und PV).
  • Änderungen im Bereich der Feststellung des Leistungsanspruches im Bereich der Pensionsversicherung.

Das Zusatzabkommen tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft. Die Änderungen im Pensionsbereich treten rückwirkend mit 1. Jänner 1994 bzw. 1. Jänner 1997 in Kraft.

 

Zusatzabkommen Ö-Philippinen (BGBl. III 2004/32)

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