Neuberechnung der Pension durch EU-Osterweiterung

Personen, die eine österreichische Pension beziehen, bei der Versicherungszeiten aus Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern berücksichtigt wurden, können eine Neufeststellung der Pension bis 30. April 2006 beantragen.

Mit 1. Mai 2004 sind zehn neue Staaten zur EU (ehemalige Oststaaten) gekommen. Dadurch ist für diese Staaten auch die EG-VO 1408/71 anzuwenden (die SV-Beratung hat darüber schon ausführlich berichtet).

In der EG-VO 1408/71 ist auch eine eigene Art der Pensionsberechnung auf zwischenstaatlicher Ebene vorgesehen, sog. "pro-rata-Pension". Durch die zwischenstaatliche  Berechnung kann es zu einer Erhöhung der Pension kommen, falls Versicherungszeiten in diesen Staaten und Österreich zurückgelegt wurden. 

Damit es zu keinen Nachteilen für die Versicherten kommt, besteht die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag beim Pensionsversicherungsträger bis spätestens 30. April 2006 zu stellen. Wird dieser Antrag gestellt, so ist eine rückwirkende Neufeststellung ab 1. Mai 2004 möglich. Dieser Antrag kann von jenen Pensionisten gestellt werden, die bereits eine österreichische Pension beziehen, bei der Versicherungszeiten aus Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Zypern berücksichtigt wurden.  

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