Wechsel von Vollversicherung in Teilversicherung - Anspruch auf Arbeitslosengeld
Besteht bei einem Wechsel von einem vollversicheten Dienstverhältnis in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Dienstgeber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Eine Dienstnehmer, der bei einem Dienstgeber vollversichert war und dann im nächsten Monat nur mehr geringfügig beschäftigt wird, hat aufgrund der Bestimmung des § 12 Abs 3 lit i AlVG keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser besteht nur dann, wenn zwischen der vorhergehenden Beschäftigung und der neuen geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mindestens einem Monat besteht.
Siehe dazu auch VwGH 5.11.2003, 99/08/0078.
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