Änderung der EG-VO 1408/71
Die EG-VO 1408/71 wird in zwei Punkten, betreffend Europäische Krankenversicherungskarte und Sachleistungsanspruch bei vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, geändert.
Die EG-VO 1408/71 und die Durchführungs-VO 574/72 werden in zwei Punkten geändert:
- Eine Europäische Krankenversicherungskarte soll die derzeitigen Formulare im Bereich der Krankenversicherung ersetzen. Um eine Verfahrensvereinfachung zu erleichtern wurden nun einige begriffliche Änderungen durchgeführt.
- Im Bereich des gegenseitigen Sachleistungsanspruches in der Krankenversicherung wird derzeit zwischen "unverzüglich erforderlichen Behandlungen" und "erforderlichen Behandlungen" differenziert. Zukünftig erhalten alle Versicherung einen Anspruch auf Sachleistung, wenn sich dieser während eines Aufenthaltes im anderen Staat als medizinisch notwendig erweist. Siehe dazu ausführlich den untenstehenden Link.
Die Regelung ist ab 1. Juni 2004 anzuwenden.
Siehe dazu ABL L 100 vom 6. April 2004
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