Formular E101

Wann wird das E101 benötigt und wer stellt es aus?

Mit dem Formular E101 wird bestätigt, dass eine Person in einem Staat bereits den Sozialversicherungsbestimmungen unterliegt (EG-VO 1408/71) und daher im anderen Staat nicht in das Sozialversicherungssystem aufgenommen wird.

Benötigt wird das E101 vor allem für Entsendungen, mehrfache selbständige oder unselbständige Beschäftigung oder selbständige und unselbständige Beschäftigung.

Ausgestellt wird das E101 grundsätzlich immer von der zuständigen Behörde in jenem Land, für welches die Sozialversicherungsbetimmungen aufgrund der EG-VO 1408/71 anzuwenden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei kurzfristigen Entsendungen, kann es auch der Dienstgeber ausstellen.

In der Anlage können Sie ein Muster eines E101-Formulares entnehmen.

 

 

Datei herunterladen

Kommentare (0)