Arbeitsmarktreformgesetz 2004

Mit dem Arbeitsmarktreformgesetz 2004 wird es mit 1. Jänner 2005 zu einigen Änderungen u.a. im AlVG kommen.

Mit dem Arbeitsmarktreformgesetz 2004, welches großteils mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten soll, wird es u.a. zu folgenden Änderungen kommen.

  • Arbeitslosenversicherung für Selbständige
  • Änderungen bei der Rahmenfristerstreckung
  • Optimale Ausnutzung der Ressourcen bei der Arbeitsvermittlung
  • Änderung des Arbeitsmarktservicegesetz

Eine wesentliche Änderung wird das "Opting-In" in der Arbeitslosenversicherung betreffen. Voraussichtlich mit 1. Jänner 2005 sollen Selbständige (inkl. der freien Dienstnehmer) in die Arbeitslosenversicherung freiwillig optieren können. Der Beitragssatz wird 6% der Pensionsversicherungsbemessungsgrundlage betragen und vom Selbständigen (gilt auch beim freien Dienstnehmer) in voller Höhe zu tragen sein.

Der Ministerialentwurf liegt seit 23. März 2004 vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

 

Arbeitsmarktreformgesetz 2004 (Ministerialentwurf)

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