Härtefälle beim Kinderbetreuungsgeld erweitert!

Die Grenze für die Überschreitung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wurde durch eine Änderung der Härtefall-Verordnung von 10% auf 15% erhöht.

Durch die KBG-Härtefall-Verordnung wurden Grenzfälle beim Zuverdienst "herausgefiltert". Der Grenzbetrag war mit 10% festgelegt. Durch eine Änderung der Härtefall-Verordnung wird nun dieser 10%-ige Überschreitungsbetrag auf 15% angehoben (BGBl. II 91/2004). Die Änderung tritt mit 27. Februar 2004 in Kraft und ist für Geburten nach dem 31. Dezember 2001 anzuwenden. 

 

Bundesgesetzblatt II 91/2004

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