Rückzahlung von Pensionszahlungen
Die Rückzahlung von Pensionen zieht auch einkommensteuerliche Konsequenzen nach sich.
In der Praxis kommt es öfters vor, dass eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer oder eine "Hacklerpension" bei einer Erwerbstätigkeit wegfällt.
Die Lohnsteuerrichtlinien regeln in der RZ 631d die Rückzahlung einer Pension. Die Rückzahlungen gelten als in den Monaten abgeflossen, für die die Rückzahlung zu erfolgen hätte. Es muss daher eine Berichtigung der Einkünfte durchgeführt werden.
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