Neue Werte im BSVG-Beitragsrecht
Seit 1. Jänner 2004 gelten auch im Beitragsrecht nach dem BSVG neue Werte!
Seit 1. Jänner 2004 gelten auch in der bäuerlichen Sozialversicherung neue Beitragsgrundlagen bzw. Beitragssätze:
- Der gesamte KV-Beitrag stieg von 6,4% auf 6,5%
- Die Höchsteinheitswertegrenze bei alleiniger Betriebsführung beträgt € 74.700,-- , bei gemeinsamer Betriebsführung € 251.700,--.
- Die Mindesteinheitswertegrenze in der UV von € 150,--, in der PV und KV von € 1.500,-- ist unverändert geblieben.
- Die Tabelle für die Umrechnung des Einheits in den Versicherungswert siehe wie folgt aus:
bei Einheitswerten bis € 5.000,--: 14,24091%
für je weitere € 100,-- Einheitswert, bei Einheitswerten
von € 5.000,-- bis € 8.700,--: 15,82325%
von € 8.800,-- bis € 10.900,--: 12,85637%
von € 11.000,-- bis € 14.500,--: 8,90061%
von € 14.600,-- bis € 21.800,--: 7,21937%
von € 21.900,-- bis € 29.000,--: 5,34034%
von € 29.100,-- bis € 36.300,--: 3,95583%
von € 36.400,-- bis € 43.600,--: 2,96687%
ab € 43.700,--: 2,27459%
Eine umfassende Darstellung u.a. auch der Änderungen im BSVG kann der Beilage zum Finanz Journal Jänner 2004 entnommen werden.
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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