Nachkauf von Schul- und Studienzeiten (Upgrade)
Keine einheitliche Vorgangsweise beim Aufstocken von Schul- und Studienzeiten für "Altfälle".
Mit der Pensionsreform 2003/2004 wurde u.a. auch eine neue Bestimmung über den Nachkauf von Schul- und/oder Studienzeiten eingeführt. Ab Jänner 2004 können nicht nur 8 Monate pro Schuljahr bzw. 4 Studiensemester, sondern 12 Monate pro Schuljahr bzw. 6 Monate pro Studiensemester nachgekauft werden.
Für "Altfälle" (jene Personen, die bereits in der Vergangenheit Schul- und Studienzeiten nachgekauft haben) sollte es eine Übergangsbestimmung geben. Leider wurde diese nicht gesetzlich normiert.
Aufgrund meiner Recherchen gibt es jedoch bei den einzelnen Versicherungsträgern keine einheitliche Vorgangsweise. Folgendes sollte jedoch sicher sein:
- Ein Nachkauf (Aufstockung um max. 50%) zu den ehemaligen Risikozuschlägen (falls es diese bereits gegeben hat - ab 07/97) ist nur dann möglich, wenn bereits ehemaligst die vollen Schulzeiten bzw. Studienzeiten nachgekauft wurden. Wurden z.B. nur die Schulzeiten voll nachgekauft, so kann man begünstigt diese aufstocken. Nicht jedoch falls man Studienzeiten zusätzlich nachkaufen möchte - in diesem Fall sind die Schulzeiten begünstigt nicht jedoch die Studienzeiten. Hat man nicht die vollen Schul- bzw. Studienzeiten nachgekauft, so kommt der Risikozuschlag mit Datum der Antragstellung zur Anwendung.
- Der Hauptverband der SV-Träger ist der Meinung, dass die "Aufstockung" nur im Jahre 2004 möglich ist!
- Als Kosten gelten laut Hauptverband und PVA Wien die jetzigen Kosten, dh. € 262,20 pro Schulmonat bzw. € 524,40 pro Studienmonat. Die Salzburger SVA ist hier anderer Meinung. Laut Info eines Seminarteilnehmers kommen folgende Sätze zur Anwendung
- 01/92 bis 06/96 - € 262,20 (Datum des Einkaufsantrages)
- 01/88 bis 12/91 - € 196,65
- bis 12/87 - € 176,81
Wie Sie sehen, gibt es keine einheitliche Handhabe. Sollte Sie daher einen Fall haben, so sollten Sie die Kosten bei Ihrem lokalen Pensionsversicherungsträger abklären!
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