Änderung AlVG
Neben dem 2. SVÄG wurde u.a. auch das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert.
Folgende Änderungen wurden u.a. im AlVG vorgenommen:
- Die Arbeitslosigkeitsgrenze von Landwirten wurde neu definiert. Ein Landwirt ist dann als arbeitslos anzusehen, wenn 3% seines Einheitswertes (bisher 4%) die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
- Änderung bei der Nachzahlung beim neuen Blockmodell in Zusammenhang mit der Ersatzarbeitskraft.
- Weiters wurde klargestellt, dass der Anspruch auf eine Pension aufgrund der "Hacklerregelung" nicht zu einem Wegfall des Altersteilzeitgeldes führt.
BGBl. I 2003/128 vom 30.12.2003
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