Änderung AlVG

Neben dem 2. SVÄG wurde u.a. auch das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert.

Folgende Änderungen wurden u.a. im AlVG vorgenommen:

  • Die Arbeitslosigkeitsgrenze von Landwirten wurde neu definiert. Ein Landwirt ist dann als arbeitslos anzusehen, wenn 3% seines Einheitswertes (bisher 4%) die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
  • Änderung bei der Nachzahlung beim neuen Blockmodell in Zusammenhang mit der Ersatzarbeitskraft.
  • Weiters wurde klargestellt, dass der Anspruch auf eine Pension aufgrund der "Hacklerregelung" nicht zu einem Wegfall des Altersteilzeitgeldes führt.

 

BGBl. I 2003/128 vom 30.12.2003

Kommentare (0)