Universitätsbedienstete seit 1. Jänner 2004 bei der BVA kranken- und unfallversichert
Universitätsbedienstete seit 1. Jänner 2004 bei der BVA versichert!
Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurde die Ausgliederung der Universitäten aus dem Bundesbereich und damit deren Neuorganisation beschlossen.
Aus diesem Grund wurde auch eine Neuregelung der Sozialversicherungspflicht der Universitätsbediensteten notwendig.
Entsprechend dem Grundsatz, alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei einem Versicherungsträger zu versichern, wurden alle Dienstnehmer der Universitäten mit 1.1.2004 grundsätzlich in die Kranken- und Unfallversicherung der BVA eingebunden.
Bei der BVA versichert sind nunmehr alle Dienstnehmer der Universitäten, die in einem Dienstverhältnis nach dem Universitätsgesetz 2002 stehen.
Im Wesentlichen sind dies Universitätsprofessoren,
allgemeines sowie wissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal sowie Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung.
Bisherige Vertragsbedienstete, die nach dem ASVG versichert waren, sind seit 1.1.2004 bei der BVA versichert.
Nicht der Pflichtversicherung bei der BVA unterliegen lediglich Forschungsstipendiaten, PrivatdozentInnen und Lehrlinge. (Quelle: SGKK)
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