Provisionen an Innendienstmitarbeiter für Abschluss von Bausparverträgen SV-pflichtig
Ein neues Judikat über die Sozialversicherungspflicht von Provisionen!
Die von der Bausparkasse an die Innendienstmitarbeiter einer Versicherung gewährten Provisionen für die Vermittlung von Bausparverträgen ist auch dann als Entgelt aus dem Dienstverhältnis sozialversicherungspflichtig (echtes Dienstverhältnis), wenn das Kooperationsabkommen zwischen der Versicherung und der Bausparkasse nur für die Außendienstmitarbeiter der Versicherung gilt. (VwGH 15.10.2003, 2000/08/0044)
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