IFB-Wartetastenverlust und Beitragsgrundlage im GSVG
IFB-Wartetastenverlust kürzt nicht die Beitragsgrundlage im GSVG.
Sollte im Einkommensteuerbescheid ein IFB-Wartetastenverlust angeführt sein, so kürzt dieser zwar die steuerlichen nicht jedoch die sozialversicherungsrechtlichen Einkünfte. Die Beitragsgrundlage im GSVG wird daher ohne Berücksichtigung des Wartetastenverlustes gebildet.
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