Sanierungsgewinne zukünftig nicht mehr sv-pflichtig!

Beitragsfreistellung für Sanierungsgewinne kommt!

Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 soll u.a. auch die Beitragsfreistellung für Sanierungsgewinne wieder kommen.

Bis zum Jahre 1997 wurde bei der Beitragsgrundlagenermittlung der Sanierungsgewinn nicht berücksichtigt (auf Antrag). Durch die Änderung des § 36 EStG (Wegfall des Sanierungsgewinnes) wurde der Sanierungsgewinn bei der Bildung der Beitragsgrundlage im GSVG jedoch als "Einkünfte" berücksichtigt und daher beitragspflichtig gestellt.

Da nunmehr erneut aufgrund des BBGL 2003 eine Regelung zum Sanierungsgewinn in § 36 EStG geschaffen wurde, soll ab 1. Jänner 2004 die Möglichkeit bestehen (auf Antrag), die Beitragsgrundlage um Sanierungsgewinne zu reduzieren.

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