2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz kommt!
Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 führt zu diversen Änderungen im SV-Bereich.
Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Ausnahme der ständigen freien MitarbeiterInnen nach dem Journalistengesetz als freier Dienstnehmer
- Klarstellungen und Anpassungen bezüglich der Erstattung und Nachkauf von Ausbildungszeiten
- Anpassung des Beitragszuschlagenrechts
- Ergänzung des Kataloges der Beitragszeiten um die Familienhospizkarenzzeiten
- Anwendung der günstigeren Bestimmung hinsichtlich der Steigerungspunkte bezüglich Frühpensionen auch auf die Alterspension
- sowie diverse redaktionelle Klarstellungen.
Die Begutachtungsfrist ist mit 5. November 2003 abgelaufen. Die Behandlung im Nationalrat bleibt abzuwarten.
Entwurf 2. SV-Änderungsgesetz 200
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.