Empfehlungen des Hauptverbandes - Bauern- bzw. Forstakkordanten

Wie erfolgt die sv-liche Einstufung von Bauern- bzw. Forstakkordanten.

Die Beurteilung der Pflichtversicherung hat immer an Hand der Prüfungsreihenfolge unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall zu erfolgen. Die Zuordnung einer Berufsgruppe zu einem Versicherungstatbestand ohne einer derartigen Beurteilung ist daher nicht möglich.

Bauernakkordanten sind selbstständige Landwirte, die mit eigenen Werkzeugen selbstständig Schlägerungen im Auftrag übernehmen. Diese Personen sind in der Regel selbstständig Erwerbstätige, die grundsätzlich echte Werkverträge abschließen werden. (Hauptverband 26. u. 27.6.1996, Zl. 32-51.1/96 Ch/Mz)

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