Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Zusammenhang mit Altersteilzeit
Neues EuGH-Urteil zur Altersteilzeit.
Soeben ist ein interessantes Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Zusammenhang mit Altersteilzeit veröffentlicht worden (EuGH 11.9. 2003, Rs. C – 77/02, Fall Steinicke).
Dabei handelt es sich um eine deutsche Beamtin, die erfolgreich vorbringen konnte, dass eine vom nationalen Gesetzgeber geforderte Mindestzeit an Vollzeitbeschäftigung vor Bewilligung einer Altersteilzeit der EU – Gleichbehandlungsrichtlinie (Art 2, Art 5 RL 76/207/EWG) widerspricht, wenn wesentlich mehr Frauen als Männer teilzeitbeschäftigt sind. Inwieweit dieses Urteil auch auf die österreichische Rechtslage anwendbar ist, bleibt abzuwarten, doch scheint eine solche Anwendbarkeit durchaus nicht ausgeschlossen zu sein.
Ein ausführlichere Kommentierung dieses Urteiles ist im ARD 5435/7/2003 wiedergegeben
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