Keine BSVG-Pflicht bei Bewirtschaftung ungarischer (ausländischer) Äcker

Keine Beitragspflicht für die Bewirtschaftung von ungarischen Flächen.

Im gegenständlichen Fall hat ein österreichischer Landwirt Pachtflächen in Ungarn bewirtschaftet. Die SVB hat diese Flächen in die Berechnungsgrundlage für den Versicherungswert des Landwirten miteinbezogen. Laut dem Territorialitätsprinzip erfolgte dies jedoch zu Unrecht. Dies hat nun auch der VwGH in seinem Erkenntnis vom 14. Mai 2003 (2003/08/0077-3) bestätigt.

Kommt es daher zu einer Bewirtschaftung außerhalb Österreichs und gibt es keine durch zwischenstaatliche Abkommen (Abkommen zur Sozialen Sicherheit) gleichgestellten Gebiete, so unterliegt die Bewirtschaftung nicht der österreichischen Pflichtversicherung im Bereich des BSVG.

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